Allgemeine Geschäftsbedingungen Bernauer Reifenrecycling 

1. Geltungsbereich

1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes  und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf Grundlage diese Geschäfts- bedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht noch einmal    ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem   Angebot zugeleitet oder sonstwie vor Abschluß des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der    Vertragspartner jedoch Vollkauffmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer Geschäftsverbindungen, sei es durch früheren Vertragsschluß, frühere Angebote von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbeingungen erhalten hat.

1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des   mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragerteilung verwendet.

1.4.  Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsverbindungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den einzelnen  Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.

 

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUß, ÄNDERUNG DER LIEFERARTIKEL

2.1. Mit unseren Angeboten wollen wir interessierten Kunden die Möglichkeit für Bestellungen geben, unsere Angebote   sind daher grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß wir ausdrücklich die  Verbindlichkeit eines  Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt erst  mit uns  zustande wenn wir einem Kunden die Annahme bzw. die Abholung seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.

2.2. Technische und / oder gestalterische Abweichenungen von Beschreibung und Angaben in unseren Prospekten oder  Katalogen behalten wir uns vor, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

2.3. Bei Angeboten, schriftlich wie auch mündlich, mit Angaben von Mindestmengen sind vom Kunden einzuhalten.       Abweichungen des veranschlagten Ladevolumens führen zu einer Nichtauslastung des Fahrzeuges und können durch uns nachberechnet werden.

 

3.  LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT,  LIEFER- UND LEISTUNGSVERZUG

3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die vorraussichtliche früheste     Liefer- bzw. Leistungszeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes die von  uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich es sei den, daß hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit  dem Kunden vereinbart wurde.

3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, daß   wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.

3.3. Bei Leistungen zur Lieferung oder Abholung ist Punkt 9. einzuhalten.

3.4. Wir sind zu Teillieferungen / Teilabholungen jederzeit berechtigt.

3.5. Bei einem überschreiten des angegebenen Liefer- oder Leistungstermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern / oder abholen, die Nachfrist muss mindestens 4 Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung / Abholung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. von uns nicht zu vertretende Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Annordnungen usw., auch wenn diese bei unseren Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine   nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche oder mündliche Mitteilungen an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung       sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer Wahl, wegen des noch    nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.

3.6. Im Falle unseres Vertrages ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von Ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des Verzuges.

 

 

 


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